EU-Bio-Logo
Vorverpackte Bio-Lebensmittel, aus der EU, welche die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen, müssen seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Das Logo besteht aus einem stilisierten Blatt auf grünem Grund.
Zur Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo gehört zudem
- die Angabe der Codenummer der Öko-Kontrollstelle des Unternehmens, welches den letzten Erzeugungs- oder Aufbereitungsvorgang vorgenommen hat und
- die Herkunftsangabe der Zutaten (z. B. EU-Landwirtschaft, Nicht-EU-Landwirtschaft, EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft).
Die Zusammensetzung der Codenummer für eine in Deutschland zugelassene Kontrollstelle lautet: DE-ÖKO-XXX. Dabei steht...
- "DE" für Deutschland und
- "XXX" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.
Unverpackte Bio-Ware oder aus nicht EU-Ländern importierte Bio-Lebensmittel können auf freiwilliger Basis mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Zusätzlich zum verpflichtenden EU-Bio-Logo können die Hersteller ihre Bio-Waren mit dem deutschen Bio-Siegel und den Zeichen der privaten Verbände und Handelsmarken kennzeichnen.